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 Islam
nora Offline




Beiträge: 571

05.07.2010 09:12
Islam erlaubt Vergewaltigung und Folterung von Gefangenen Antworten

Ahmadinejad’s Imam: Islam erlaubt Vergewaltigung und Folterung von Gefangenen

(IsraelNN.com): Ein höchst einflussreicher schiitischer Religionsführer, mit welchem sich Ahmadinejad sich regelmäßig berät, sagte offenbar letzten Monat zu Anhängern, dass das Gefügigmachen durch Vergewaltigung, Folter und Drogen von allen Gegnern des Islamischen Regimes akzeptabel sei.

Warnung: Die Imam Fragestunde, die im Folgenden auszugsweise wiedergegeben wird, beinhaltet aufwühlende Beschreibungen der verhängten Brutalität.

Im Sog einer weltweiten Publikationsserie über die Vergewaltigung und Folterung von politischen Gefangenen in iranischen Gefängnissen trafen sich Ahmadinejad-Anhänger mit ihm am 11. August 2009 in Jamkaran, einem beliebtem Wallfahrtsziel schiitischer Muslime in den Außenbezirken von Qom.

Gemäß pro-demokratischer Quellen im Iran hörte die versammelte Menge wie sich Ayatollah Mohammad Taqi Mesbah-Yazdi und Ahmadinejad zu diesem Thema äußerten.

Dem "Intelligence and Terrorism Information Center – ITIC" – einer unabhängigen israelischen Organisation zur Auswertung von Geheimdienstmaterial – zufolge, wird Mesbah-Yazdi als Ahmadinejads spiritueller Führer gehandelt.

Mesbah-Yazdi ist ein radikaler Totalitärer selbst für iranische Verhältnisse
, der messianische Ansichten vertritt und für eine weiterführende Islamisierung eintritt, ruft zur gewalttätigen Unterdrückung heimischer politischer Gegner auf und, gemäß dem ITIC, "erklärte, dass der Gehorsam dem durch den höchsten Führer unterstützten Präsidenten gegenüber dem Gottesgehorsam gleichkommt".

Bei der Veranstaltung in Jamkaran beantworteten Mesbah-Yazdi und Ahmadinejad Fragen zu den Vergewaltigungs- und Folteranschuldigungen. Der folgende Text stammt aus einer Mitschrift, die von iranischen Dissidenten als eine Fragen-Antworten-Serie ausgewiesen werden, wie sie zwischen dem Ayatollah und einigen Anhängern ausgetauscht wurden.

Auf die Frage hin, ob ein Geständnis, das "durch die Anwendung von psychologischem, emotionalem oder physischem Druck" erreicht worden ist, als gültig angesehen wird und nach dem Islam als glaubwürdig erachtet wird, antwortete Mesbah-Yazdi:

"Um ein Geständnis einer Person zu erlangen, welche gegen den Velayat-e Faqih ("die Vormundschaft der islamischen Juristen" oder das Regime der iranischen Mullahs) ist, ist unter allen Umständen jedes Mittel recht".

Der Ayatollah gab eine identische Antwort als er zur Geständnisgewinnung durch die Gabe von Opiaten oder suchtbringenden Substanzen gefragt wurde.

"Kann ein Verhörer den Gefangenen vergewaltigen, um ihn zu einem Geständnis zu bewegen?”, war die Anschlussfrage eines islamischen Geistlichen.

Mesbah-Yazdi antwortete: "Die notwendigen Vorkehrung für den Befrager beinhaltet ein vorangehendes Säuberungsritual und das Sprechen von Gebeten während der Vergewaltigung. Wenn es sich um eine weibliche Gefangene handelt, so sind sowohl vaginale als auch anale Vergewaltigungen erlaubt. Dabei ist es besser, keinen Zeugen zu haben. Wenn der Gefangene männlich ist, ist es akzeptabel, wenn noch jemand anderes den Vergewaltigungsvorgang beobachtet".

Diese Antwort und Berichte von Vergewaltigungen von männlichen Gefangenen im Teenageralter in iranischen Gefängnissen führten wohl zur folgenden Frage: "Wird die Vergewaltigung von Männern und Heranwachsenden als Sodomie (Unzucht mit Tieren) angesehen"?

Ayatollah Mesbah-Yazdi: "Nein, weil es nicht einvernehmlich geschieht. Falls der Gefangene jedoch dabei erregt würde und Spaß empfände, müssten natürlich Vorkehrungen getroffen werden, dass die Vergewaltigung nicht wiederholt würde". In den Augen der Fragesteller stellte die Vergewaltigung weiblicher, jungfräulicher Gefangenen ein verwandtes Thema dar.

In diesem Fall ging Mesbah-Yazdi über das Angesprochene hinaus und beschrieb die von Allah versprochenen Belohnungen für Vergewaltiger im Namen des Islam: "Wenn die Strafe für eine weibliche Gefangene die Todesstrafe ist, erbringt die der Bestrafung vorausgehende Vergewaltigung für den Befrager eine spirituelle Belohnung, die mit der Haddsch-Wallfahrt (nach Mekka) gleichzusetzen ist, aber wenn keine Exekution verhängt wurde, dann ist die Belohnung etwa zu vergleichen mit der Pilgerfahrt zur für die Schiiten heilige Stadt Kerbela".

Ein Aspekt dieser erlaubten Vergewaltigungen schien die Fragenden zu beunruhigen: "Was ist, wenn die Gefangene schwanger wird? Wird das Kind dann als illegitimes Kind angesehen"?

Mesbah-Yazdi antwortete: "Ein Kind, welches einer Schwachmatin [weakling] (ein gebräuchlicher abwertender Terminus für Frauen – Red.), die sich gegen den höchsten Führer auflehnt, geboren wird, ist als illegitim anzusehen, ob es jetzt das Resultat einer durch den Befragenden vollzogenen Vergewaltigung ist oder durch Geschlechtsverkehr mit ihrem Ehemann, so wie es im Koran geschrieben steht, zustande gekommen ist. Wenn jedoch dieses Kind durch den Gefängniswärter großgezogen wird, so ist es ein legitimer Shi’a Muslim".

Die Welt des Islam erstaunt selbst Hartgesottene immer wieder aufs Neue. Die Gesetzgebung, der noch wunderbareren "Demokratie" Iran, ist an Grausamkeit nur schwer zu überbieten.

In einem Artikel in der "Jerusalem Post" wird über die Gräueltaten der berüchtigten paramilitärischen Einheit "Die Mobilisierten der Unterdrückten" im Iran berichtet. Warum ist es eigentlich Ausdruck von Diktaturen und fanatischen Religionen die Todgeweihten noch bestialisch zu demütigen?

Der interviewte Bassiji Milizionär berichtet über das Prozedere, welches die zum Tod verurteilten Frauen über sich ergehen lassen müssen, sollte sich herausstellen, dass sie noch Jungfrauen bzw. nicht verheiratet sind. Er [der Milizionär] sagte, er war ein hoch angesehenes Mitglied in der Einheit und beeindruckte seine Vorgesetzten derart, dass er, im Alter von 18 Jahren, die große Ehre zugesprochen bekam zum Tode verurteilte junge Mädchen temporär zu heiraten.

In der islamischen Republik ist es illegal junge Frauen zu exekutieren unabhängig ihrer Vergehen, wenn sie noch Jungfrauen sind. Deshalb findet eine "Heiratszeremonie" in der Nacht vor der Hinrichtung statt: Das junge Mädchen wird zum Geschlechtsverkehr mit einer Gefängniswache gezwungen, normalerweise wird sie von ihrem "Ehemann" vergewaltigt. "Ich bereue das, obwohl diese Heiraten legal sind", sagte er.

Warum das Bedauern, wenn die Heiraten "legal" waren?

"Weil, fuhr er fort, mir klar war, dass diese Mädchen mehr Angst vor ihrer "Hochzeitsnacht" hatten, als die bevorstehende Hinrichtung am nächsten Morgen. Und sie haben sich immer gewehrt, so dass wir Schlafmittel in ihr Essen mischen mussten. Am nächsten Morgen waren sie dann ganz ausdruckslos. Es schien, als ob sie bereit waren zu sterben oder sich den Tod herbeisehnten". "Ich erinnere mich an ihr Weinen und ihre Schreie, nachdem die es [die Vergewaltigung] vorbei war", sagte er. "Ich werde nie vergessen, wie sich das eine Mädchen ihr Gesicht und ihren Hals mit ihren Fingernägeln hinterher zerkratzte. Sie hatte tiefe Kratzer überall".

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"Ich singe dir mit Herz und Mund,
Herr, meines Herzens Lust;
ich sing und mach auf Erden kund,
was mir von dir bewußt
(..)" v. Paul Gerhardt
Galater 5,1: "Für die Freiheit hat uns Christus befreit; so stehet nun fest und lasset euch nicht wieder in ein Joch der Knechtschaft spannen!"
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